AGB Fairtrad
Artikel 1 – ANWENDUNGSBEREICH UND ANWENDBARKEIT
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Gesamtheit der von FAIRTRAD im Rahmen seines Serviceangebots geleisteten Dienste; darunter fallen unter anderem Übersetzungs-, Dolmetsch- und Korrekturdienstleistungen, computergestütztes Publishing, Untertitelung, Synchronisierung und Transkription, und zwar unabhängig von ihrer Form, ihren Inhalten und dem Ort, an dem diese Dienstleistungen ausgeübt werden. Die Inanspruchnahme einer dieser von FAIRTRAD gebotenen Dienstleistungen setzt voraus, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennt. Mit Ausnahme einer förmlichen und schriftlichen Erklärung auf dem endgültig vereinbarten Bestellschein gelten keine Sonderbestimmungen maßgebend vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Ausführung jeglicher Dienstleistungen seitens FAIRTRAD setzt voraus, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorrangig vor seinen eigenen Allgemeinen Kaufbedingungen anerkennt. Jegliche gegensätzliche Bestimmung, sofern diese nicht ausdrücklich anerkannt wird, findet somit seitens FAIRTRAD keinerlei Anwendung, und zwar unabhängig vom Zeitpunkt, an dem FAIRTRAD über eine solche Bestimmung in Kenntnis gesetzt wird. Die Tatsache, dass FAIRTRAD zu einem gegebenen Zeitpunkt von einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Gebrauch macht, darf nicht als Ablehnung der späteren Anwendung einer der genannten Bestimmungen interpretiert werden.
Artikel 2 – KOSTENVORANSCHLAG UND BESTELLUNGEN
Bei Fehlen des vom Kunden ausgestellten Bestellscheins gilt der seitens des Kunden anerkannte Kostenvoranschlag als endgültig vereinbarte Bestellung. FAIRTRAD ist nicht dazu verpflichtet, vor Erhalt des vom Kunden unterzeichneten Kostenvoranschlags bzw. ausgestellten Bestellscheins mit der Ausführung der Dienstleistung zu beginnen.
Bevor ein Kunde eine Bestellung tätigt, arbeitet FAIRTRAD einen kostenlosen Kostenvoranschlag auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Unterlagen bzw. mitgeteilten Informationen aus.
Der Kostenvoranschlag, der dem Kunden von FAIRTRAD auf dem Postweg, per Fax oder E-Mail zugestellt wird, umfasst insbesondere:
- die Anzahl der zu übersetzenden Seiten bzw. Wörter;
- die Zielsprache;
- die Modalitäten zur Festlegung des Preises der Übersetzungsdienstleistung. Die Abrechnung letzterer erfolgt entweder nach einem Pauschalpreis, nach Arbeitszeit oder auf Grundlage der zum Datum der Ausstellung des Kostenvoranschlags geltenden Tarifbestimmungen von FAIRTRAD, insbesondere pro Wort des Ausgangstextes (also nach der Wortzahl des zu übersetzenden Textes) oder pro Wort des Zieltextes (also nach der Wortzahl des übersetzten Textes) gemäß der Zählung des Programms Microsoft Word (Tools, Statistiken), pro Zeile, pro Seite oder pro Stunde.
- der Liefertermin der Übersetzungsdienstleistung;
- das Format der zu übersetzenden Unterlagen im Falle eines gewünschten spezifischen Layouts des gelieferten Dokuments;
- mögliche preisliche Aufschläge, insbesondere im Falle dringender Lieferfristen, spezifischer terminologischer Recherchen oder jeglicher anderer Anforderungen, die außerhalb des gewöhnlichen Dienstleistungsangebots von FAIRTRAD liegen.
Zur endgültigen Bestätigung seiner Bestellung sollte der Kunde FAIRTRAD den Kostenvoranschlag in unveränderter Form und unterzeichnet mit dem Vermerk „mit dem Inhalt einverstanden“ entweder auf dem Postweg oder per Fax zurückschicken, wenn ihm der Kostenvoranschlag auf dem Postweg oder per Fax zugeschickt wurde, oder per E-Mail mit seiner Einverständniserklärung, wenn er den Kostenvoranschlag per E-Mail erhalten hat. FAIRTRAD behält sich das Recht vor, erst nach Erhalt der Bestätigung des Kostenvoranschlags mit der Ausführung der Dienstleistung zu beginnen.
Wenn die Bestellung in Übereinstimmung mit den oben festgelegten Modalitäten nicht innerhalb von drei (3) Monaten nach dem Versanddatum des Kostenvoranschlags aufgegeben wird, wird letzterer als hinfällig betrachtet.
FAIRTRAD behält sich das Recht vor, die Tarife für seine Dienstleistungen nach Inkenntnissetzung des Kunden zu ändern und/ oder das auf dem ursprünglichen Bestellschein des Kunden angegebene Lieferdatum nicht einzuhalten, und zwar insbesondere in den folgenden Fällen:
- Änderung oder Hinzufügen von Unterlagen seitens des Kunden nach Aufstellung des Kostenvoranschlags seitens FAIRTRAD; in diesem Fall behält sich FAIRTRAD das Recht vor, den Tarif je nach Umfang des zusätzlichen Textes anzupassen.
- Fehlende Unterlagen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Kostenvoranschlags. Wenn der Kostenvoranschlag auf Grundlage einer einfachen Mitteilung der ungefähren Wortzahl und eines Auszugs der Inhalte aufgestellt wurde.
FAIRTRAD behält sich das Recht vor, die Ausführung seiner Dienstleistung erst dann zu beginnen, wenn sich der Kunde mit diesen neuen Liefer- und/ oder Abrechnungsbedingungen ausdrücklich einverstanden erklärt hat.
Sofern es auf dem Kostenvoranschlag nicht anders vereinbart wurde, trägt der Kunde die für die Ausführung der Dienstleistungen entstehenden Aufwendungen (Reisekosten, Versandkosten für Express-Sendungen usw.). Jegliche Entscheidung bezüglich eines Preisnachlasses oder Staffeltarifs gemäß einem Prozent- oder Pauschalsatz (pro Seite, Zeile oder Stunde) obliegt dem alleinigen Ermessen von FAIRTRAD und gilt ausschließlich für die betreffende Dienstleistung. Eventuelle dem Kunden gewährte Preisnachlässe sind keinesfalls auf spätere Dienstleistungen übertragbar.
Falls dem Kunden von FAIRTRAD kein Kostenvoranschlag zugestellt wird, werden die Übersetzungsdienstleistungen gemäß dem gewöhnlich angewandten Grundtarif von FAIRTRAD abgerechnet.
In keinem Fall darf der Übersetzer, Dolmetscher oder jegliches andere Personal, das dem Kunden von FAIRTRAD zur Verfügung gestellt wird, vom Kunden für jeglichen anderen Auftrag, unabhängig davon, ob er mit dem betreffenden Auftrag direkt in Verbindung steht oder nicht, ohne vorherige ausdrückliche Einverständniserklärung der Geschäftsleitung von FAIRTRAD direkt beauftragt werden.
Artikel 3 – BEWEIS
Zum Nachweis der Anerkennung des Kostenvoranschlags erklärt sich der Kunde bereit, Unterlagen in Form von Fax- oder E-Mail-Sendungen, Kopien und elektronische Datenträger dem Original entsprechend und als perfektes Beweismittel zu erachten.
Artikel 4 – ANZAHLUNG
Für Bestellungen, deren Betrag ohne Steuern über 3500 Euro hinausgeht, kann eine Anzahlung von 50% angefordert werden. Dies wird auf dem Kostenvoranschlag angegeben. In diesem Fall beginnt die Ausführung der Dienstleistungen erst nach Eingang der Anzahlung.
Artikel 5 – VERPFLICHTUNGEN DES Kunden
Der Kunde verpflichtet sich dazu, FAIRTRAD die Gesamtheit der zu übersetzenden Texte entweder in elektronischer Form per E-Mail, auf einem USB-Stick, CD bzw. über eine FTP-Site, oder im Papierformat über einen Kurierdienst oder per Post zur Verfügung zu stellen. Diesen Unterlagen sind sämtliche Referenzdokumente beizufügen, die der Kunde zur Unterstützung bei der Auftragsausführung als nützlich erachtet, insbesondere sämtliche technische Informationen, die zum Textverständnis beitragen und gegebenenfalls die angeforderte spezifische Terminologie, Glossare, Lexika, Terminologiedatenbanken oder frühere vom Kunden validierte Übersetzungen. FAIRTRAD führt die Dienstleistung fachgerecht und entsprechend der vom Kunden festgelegten Bestimmungen aus. Sollte der Kunde seiner Informationsverpflichtung gegenüber FAIRTRAD nicht nachkommen, kann er für eventuelle Nichtübereinstimmungen oder einen Lieferverzug haftbar gemacht werden.
Artikel 6 – LIEFERUNG
FAIRTRAD trifft alle Vorkehrungen, um die Bestellung innerhalb der Fristen zu liefern, die auf dem vom Kunden anerkannten Kostenvoranschlag vereinbart wurden. Jegliche zusätzliche Dienstleistung, die vom Kunden im Verlauf der Auftragsausführung angefordert wird (zusätzliche Seiten oder Dateien), zieht einen Aufschub der Lieferfrist nach sich. Die fertigen Übersetzungen werden dem Kunden in dem von ihm gewünschten Format zurückgesandt: in elektronischem Format per E-Mail, auf Diskette, CD oder über eine FTP-Site, oder im Papierformat über einen Kurierdienst oder per Post. Die mit der Lieferung verbundenen Kosten (ausschließlich der elektronischen Datenträger) der übersetzten Unterlagen sind vom Kunden zu tragen. Nicht jeder Lieferverzug führt grundsätzlich zu einem Anspruch auf Entschädigungsleistung, sofern es vom Kunden und FAIRTRAD nicht anderweitig vereinbart wurde. Ist ein Kunde bezüglich seiner Verpflichtungen gegenüber FAIRTRAD in Verzug geraten, muss er damit rechnen, dass seine Lieferung erst dann erfolgt, wenn er diese Verpflichtungen gegenüber FAIRTRAD beglichen hat.
Artikel 7 – RECHNUNGSSTELLUNG
Die Rechnungen werden nach der Ausführung der Dienstleistung ausgestellt und dem Kunden zugesandt. Im Falle der Stornierung einer Bestellung seitens des Kunden werden die bis zum Datum der Stornierung von FAIRTRAD geleisteten Dienste vollständig in Rechnung gestellt. Davon ausgenommen sind Bestellungen für Dolmetschdienstleistungen oder für Übersetzungsdienstleistungen vor Ort. In den letzten Fällen wird die Dienstleistung gemäß der Bestimmungen des vom Kunden anerkannten Kostenvoranschlags vollständig in Rechnung gestellt, wenn die Stornierung innerhalb von fünf Werktagen vor Beginn der Auftragsausführung erfolgt, und zu 50%, wenn die Stornierung mehr als fünf Werktage vor Beginn der Auftragsausführung erfolgt.
Artikel 8 – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern es durch Sonderbestimmungen auf dem Kostenvoranschlag nicht anders festgelegt ist, werden die Rechnungen über einen Nettobetrag und ohne Skontoabzug ausgestellt und sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
Im Falle einer Zahlung per Scheck oder Banküberweisung aus dem Ausland wird die Gesamtheit der anfallenden Wechsel- oder Bankkosten durch einen auf dem Kostenvoranschlag festgelegten Pauschalaufschlag ausgeglichen oder dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
Im Falle eines Zahlungsverzugs können die laufenden Bestellungen bis zur vollständigen Begleichung von Rechtswegen unterbrochen werden, und dem Kunden werden auf den Betrag der betreffenden Rechnung Verzugszinsen angerechnet, die anderthalbmal dem gesetzlich festgelegten Zinssatz entsprechen.
Im Falle eines Zahlungsverzugs und nach erfolgloser Mahnung ist der Kunde dazu verpflichtet, gemäß Artikel 1229 des französischen Zivilgesetzbuches (Code Civil) zuzüglich zum zu begleichenden Betrag eine pauschal festgelegte Konventionalstrafe zu einem Anteil von 10% der geschuldeten Beträge zu zahlen, und dies ungeachtet jeglichen Anspruchs auf konventionelle Verzugszinsen. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Zahlung der entsprechenden Rechnungsbeträge Eigentum von FAIRTRAD.
Artikel 9 – BEANSTANDUNGEN
Der Kunde verfügt nach Erhalt seiner übersetzten bzw. korrigierten Unterlagen über eine Frist von 10 Werktagen, um auf schriftlichem Wege und per Einschreiben gegebenenfalls Beanstandungen bezüglich der Qualität der Übersetzung darzulegen, unter Angabe konkreter Beispiele und Erläuterung der Fehler, durch welche die betreffende Dienstleitung beeinträchtigt wird. Nach Ablauf dieser Frist wird die Dienstleistung als ordnungsgemäß ausgeführt betrachtet. Es werden keine weiteren Beanstandungen anerkannt, und jede weitere Dienstleistung wird zusätzlich in Rechnung gestellt. In diesem Sinne erklärt sich der Kunde damit einverstanden, jegliche Empfangsbestätigung auf dem Postweg, per Fax oder E-Mail als Lieferbeweis anzuerkennen.
Artikel 10 – HAFTUNG
Die Dienstleistungen werden von FAIRTRAD im Rahmen einer Mittelverpflichtung ausgeführt. Im Falle einer Unstimmigkeit bezüglich der angewandten Terminologie und ungeachtet jeglicher stilbezogener Nuancen verpflichtet sich FAIRTRAD dazu, die Anforderungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen, und es versteht sich, dass sich auf diese Unstimmigkeit keinesfalls berufen werden kann, um die Dienstleistung in ihrer Gesamtheit in Frage zu stellen. In diesem Fall trifft FAIRTRAD alle Vorkehrungen, um die entsprechenden Korrekturen schnellstmöglich vorzunehmen. Falls die Haftung von FAIRTRAD infolge einer eventuellen vom Kunden nachgewiesenen Nichtausführung oder unangemessenen Ausführung des Auftrags ausgelöst wird, beschränkt sich der Entschädigungsbetrag auf den direkt vom Kunden getragenen Schaden und überschreitet keinesfalls den Rechnungsbetrag der Dienstleistung.
Artikel 11 – GEISTIGES EIGENTUM
Bevor der Kunde FAIRTRAD ein Dokument zur Übersetzung übermittelt, sollte er sicherstellen, dass er dazu berechtigt ist. Folglich sollte er der Autor des Originaldokuments sein oder seitens des Inhabers der Urheberrechte des Dokuments eine vorherige schriftliche Einverständniserklärung bezüglich der Übersetzung desselben erhalten haben.
FAIRTRAD kann also keinesfalls haftbar gemacht werden, wenn die Gesamtheit oder ein Teil der ihm vom Kunden anvertrauten Dokumente gegen das Recht des geistigen Eigentums, gegen jegliche Rechte Dritter oder gegen geltende Vorschriften verstößt. In diesem Fall ist der Kunde alleinig haftbar für den eventuell zu leistenden Schadensersatz und die finanziellen Folgen, die sich aus seiner alleinigen Fahrlässigkeit ergeben.
Artikel 12 – VERSICHERUNG
Der Kunde ist dazu verpflichtet, die FAIRTRAD anvertrauten Originaldokumente und Datenträger seinerseits selbst zu versichern.
Artikel 13 — GERICHTSSTAND
Die Vertragspartner verpflichten sich im Streitfall jeglicher Art dazu, diesen gütlich zu regeln. Im Falle einer Klage bezüglich der Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Streitfall hinsichtlich einer von FAIRTRAD bereitgestellten Dienstleistung ist ausschließlich das Handelsgericht von Paris zuständig.

